Preußen und
die Freimaurer
von Br. Eberhard Schmidt-Marmagen
†
(Johannisloge Victor zum goldenen Hammer in Berlin)
Vortrag bei einem Empfang der
"Casino-Gesellschaft", leicht gekürzt.
Der Beginn der Freimaurerei in Preußen - oder
richtiger, zunächst einmal in Deutschland - ist nicht so
einfach mit einer Jahreszahl zu bestimmen.
Die erste Freimaurerloge auf deutschem Boden
wurde am 6. Dezember 1737 in Hamburg gegründet. Lassen wir
dieses Datum erst einmal so im Raum stehen. Es ist
eigentlich so lange bedeutungslos, wie wir nicht geklärt
haben, was Freimaurerei eigentlich ist. Ich werde versuchen,
mich kurz zu halten.
Die Freimaurerei geht im Wesentlichen,
insbesondere, was Ritus und Brauchtum betrifft, vor allem
auf die Werkmaurerei zurück - genauer gesagt, auf die
Bruderschaften der Baumeister und Steinmetzen des
Mittelalters, die aus den Mönchsorden - namentlich der
Benediktiner und Zisterzienser hervorgegangen sind und in
sog. „Bauhütten" sich der sakralen Baukunst der Romanik und
Gotik widmeten. Bauhütten
deshalb, weil an den jeweiligen Dom
während des Baues kleine Hütten angebaut wurden, in denen
die Baupläne und die Werkzeugkisten der Bauleute verwahrt
wurden - und in der sich die Bruderschaft versammelte,
sowohl um die Arbeitsanweisungen des Baumeisters entgegen zu
nehmen, als auch zur Durchführung ihrer Riten und Gebräuche,
zum Beispiel bei der Annahme eines wandernden Gesellen, der
um Arbeit nachsuchte.
Bauhütte war also einerseits die Institution
der Baubruderschaften und andererseits dieser kleine
abgetrennte Raum. Einen kleinen abgetrennten Raum bezeichnet
man im Französischen mit „loge", im Englischen mit „lodge".
Die später entstandene Freimaurerei hat dieses Wort sowohl
für ihre Institution wie für ihre Versammlungsräume
übernommen.
Die Baubruderschaften hatten aber nicht nur
eine bauspezifische Funktion, sondern auch eine soziale.
Nach heutigen Begriffen waren sie die Vorläufer einer
„Bauberufs-, Kranken-, Witwen- und Waisen-Kasse". In den
„Hüttenordnungen" wurde aber auch die Einhaltung der Regeln
christlicher Lebensführung festgeschrieben. Das behielt
selbst dann seine Gültigkeit, als sich die Dombauhütten
Mitte des 16. Jahrhunderts allmählich verweltlichten. Der
Baumeister JOST DOTZINGER aus Worms, Meister der Dombauhütte
zu Straßburg, war der
erste weltlich gewählte Großmeister der deutschen
Dombauhütten. Er war auch der Verfasser der ersten
erhaltenen Bauhüttenordnung, in der die Rechte und Pflichten
der Baubruderschaften, die zu befolgenden Bräuche und Regeln
festgelegt sind, die von Zeit zu Zeit ergänzt und novelliert
wurden.
Bemerkenswert an der „Straßburger
Bauhüttenordnung" ist die Tatsache, dass - im Gegensatz zu
den vorherigen Ordnungen, die noch ganz auf der Basis des
katholisch-christlichen Geistes standen - nun nach der
erfolgten Reformation alles spezifisch Katholische
fortgelassen wurde und in den Bauhütten bereits 1563 eine
Gleichberechtigung der beiden christlichen
Religionsbekenntnisse bestand. Diese Tatsache ist für die
Entwicklung der Werkmaurerei zur spekulativen, also zu
Freimaurerei ebenso von fundamentaler Bedeutung, wie für die
Entwicklung der Freimaurerei in Deutschland und vor allem in
Preußen.
Das England des 18. und 19. Jahrhunderts und
das Zusammenwirken seiner politischen, gesellschaftlichen,
sozialen und ökonomischen Kräfte begünstigte diese
Entwicklung ganz außerordentlich. Die lange andauernden
Bürgerkriege um die Thronfolge, die zugleich Religionskriege
waren, hatten zu Unterdrückung und Verarmung des Volkes
geführt. Wie im übrigen Europa, drängte die geistige
Bewegung der Aufklärung zur Befreiung des Volkes von der
immer unerträglicher werdenden Unterdrückung, oder wie Kant
es genannt hat zur Befreiung aus der selbstverschuldeten
Unmündigkeit.
Der Geist der Dombauhütten, der
Brüderlichkeit, Toleranz und Gewissensfreiheit postulierte,
übte in dieser Situation eine geradezu magnetische Anziehung
auf alle Menschen in England aus, die der ständigen Kriege
und der politischen und geistigen Unterdrückung müde waren.
Die geistige Elite des englischen Volkes Philosophen,
Künstler und Prediger fühlte sich einerseits zu diesen
Bruderschaften hingezogen und wurde zum anderen nur zu gern
aufgenommen, weil die Blütezeit der großen sakralen und
weltlichen Bautätigkeit vorüber war und die abwandernden
Baumeister und Steinmetzen in den Bauhütten ein Vakuum
hinterließen, das die nachdrängenden „Nicht-Zünftigen"
ausfüllten, die die Riten und das Brauchtum der Bauhütten
übernahmen, um „symbolisch" weiter zu bauen. Diese
symbolische oder, wie man es auch nannte, spekulative
Maurerei wurde zur Freimaurerei.
Den Beginn der Freimaurerei datieren viele
Historiker auf das Jahr 1717. Tatsächlich wurde am 24. Juni
1717 in London die erste Großloge gegründet; aber natürlich
bestanden die an dieser Großloge beteiligten vier Logen
schon viel länger - wie lange, ist mangels entsprechender
Aufzeichnungen nicht bekannt.
Genau so schwierig ist es, den Beginn der
Freimaurerei in Deutschland zu datieren. Zwar ist historisch
bewiesen, dass - wie schon erwähnt - die erste
Freimaurerloge in Deutschland am 6. Dezember 1737 in Hamburg
gegründet wurde. Davor gab es aber schon zahlreiche deutsche
Männer, die in England Mitglied einer Freimaurerloge
geworden waren, wie sich aus dortigen
Mitgliederverzeichnissen nachweisen lässt.
Bereits ein Jahr nach der Gründung der
Hamburger Loge reiste eine Delegation dieser Loge nach
Braunschweig, um dort am 14. und 15. August 1738 auf dessen
Wunsch den damaligen Kronprinzen von Preußen, den späteren
KÖNIG FRIEDRICH II. zum Freimaurer
aufzunehmen - natürlich unter strengster Geheimhaltung
und vor allem ohne Wissen
seines Vaters, der aus seiner
Ablehnung gegenüber den Freimaurern und ihrer freiheitlichen
Gesinnung nie ein Hehl gemacht hatte.
Unter strengster Geheimhaltung ließ der
Kronprinz durch den Hamburger Logenmeister
v. Oberg in Schloss Rheinsberg
Logen abhalten. 1739 übernahm er dann selbst den Hammer der
Loge. Damit hatte die Freimaurerei gleich von Anfang an eine
begünstigte Stellung. Als FRIEDRICH 1740 den Thron bestieg,
begrüßte ihn die Vossische Zeitung vom 5. Juli 1740 mit
einem schwungvollen Artikel, in dem es heißt:
„So werden
auch die so genannten Frey-Mäurer, da man ihnen, wo nicht
mehr, dennoch eine bündige Gelehrtheit und philosophische
Konetete zugestehen muss, bei uns eine Freistatt finden."
Das königliche Vorbild führte dann auch in
der Tat in kürzester Zeit zu zahlreichen Logengründungen in
Preußen. In der Folge bildeten sich in Preußen drei
Großlogen: Die „Große Königliche Mutterloge zu den drei
Weltkugeln" (1744), die „Große Loge Royal York de l´ Amitié"
(1765) und die „Große Landesloge der Freimaurer von
Deutschland" (1770) mit jeweils zahlreichen Tochterlogen.
Diese drei Großlogen werden in der freimaurerischen
Geschichte seither als „Die drei altpreußischen Großlogen"
bezeichnet. Am 16. Juli 1774 übernahm der König das
Protektorat über die Große Landesloge der Freimaurer von
Deutschland durch ein landesherrliches Dekret.
Die beiden Nachfolger auf dem Thron,
FRIEDRICH WILHELM II. und FRIEDRICH WILHELM III., traten dem
Orden zwar nicht bei, standen aber der Freimaurerei sehr
wohlwollend gegenüber. So erließ FRIEDRICH WILHELM III. von
Preußen 1798 ein Edikt, das die Teilnahme an geheimen
Gesellschaften unter Strafandrohung verbot; dabei räumte er
aber (im § 3) den drei altpreußischen Großlogen eine
Sonderstellung ein, wobei nur diese allein ausdrücklich von
dem Verbot ausgenommen wurden.
FRIEDRICH WILHELM III. gestattete die
Aufnahme seines Sohnes, des Prinzen WILHELM III. von
Preußen, nachmaliger Kaiser
WILHELM I. unter der Voraussetzung, dass dieser allen
drei Großlogen des preußischen Staates angehören und das
Protektorat über sie ausüben sollte. So wurde der Prinz am
22. Mai 1840 im Hause der Großen Landesloge von dem
Großmeister, dem Grafen Henckel von Donnersmarck, im Beisein
der beiden anderen Großmeister zum Freimaurer aufgenommen.
Die Verbindung mit dem Herrscherhaus blieb seither in Form
des Protektorats eine ständige Einrichtung der preußischen
Freimaurerei.
Am 5. November 1853 erfolgte der Eintritt des
Kronprinzen FRIEDRICH, später KAISER
FRIEDRICH III., der von 1860 bis 1874 Ordensmeister der
Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland war.
Aus unerfindlichen Gründen ist in der
Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, mit dem Tod KAISER
FRIEDRICH III. ende das enge Verhältnis zwischen dem Hause
Hohenzollern und den Freimaurern. Das ist keineswegs
richtig. Am 31. Dezember 1899 verlieh KAISER WILHELM II.
durch allerhöchste Kabinettsorder den nach 1798 in Preußen
gegründeten Logen der drei Großen Landeslogen in Preußen die
Rechte juristischer Personen. Die Abschrift dieser
Kabinettsorder überreichte der Großen Landesloge der
Freimaurer von Deutschland am 22. Januar 1900 der damalige
Protektor der drei altpreußischen Großlogen
Prinz FRIEDRICH LEOPOLD, der
zugleich von 1895 bis 1918 Ordensmeister der Großen
Landesloge war.
Das preußische Königreich und das deutsche
Kaiserreich sind mittlerweile Geschichte. Aber der Geist der
Freimaurerei und ihre Werte sind unverändert geblieben, so
dass auch heute noch der Suchende bei seiner Aufnahme in den
Orden erfährt:
"Reine
Ehrfurcht vor dem Allmächtigen, Gehorsam gegen Obrigkeit und
Gesetze, Liebe gegen unseren Mitmenschen, Treue und Fleiß in
unserem Beruf, Mäßigkeit und Wohltätigkeit, Geduld und
Standhaftigkeit im Leiden, Demut im Glück - das sind die
Tugenden, die von einem Freimaurer unzertrennlich sind, das
sind die Pflichten, die der Orden ihm auferlegt. "
Die enge Beziehung zwischen Preußen und der
Freimaurerei wäre nicht entstanden, wäre da nicht die
Übereinstimmung des Menschenbildes, das in Preußen wie in
der Freimaurerei Gültigkeit hatte. Redlichkeit und Treue,
Anständigkeit und Ehrenhaftigkeit, Wahrhaftigkeit und
Bescheidenheit, Frömmigkeit und Toleranz - das sind die
Charakter-Eigenschaften, die man dereinst als preußische
Tugenden zu Recht lobte und schätzte und die auch einen
echten Freimaurer auszeichnen sollen.
Preußen - und mit ihm das Menschenbild, das
sich durch Redlichkeit und Treue, Anständigkeit und
Ehrenhaftigkeit, Wahrhaftigkeit und Bescheidenheit,
Frömmigkeit und Toleranz auszeichnet - ist Vergangenheit,
ist Geschichte. Geblieben ist in der öffentlichen Meinung
weitgehend ein Zerrbild von Preußen, die Identifikation von
Preußentum und Militarismus.
Von der Freimaurerei, zur Zeit Preußens
Sammelpunkt der geistigen Elite unseres Volkes in und
außerhalb Preußens, ist eine vergleichsweise kleine Schar
von Freimaurern mit unveränderter Vorstellung von einem
sittlichen Menschenbild geblieben. Die Öffentliche Meinung
begegnet ihnen heute vorwiegend mit Unverständnis, gepaart
mit Vorurteilen, die sich im Wesentlichen einzig auf die
Veröffentlichungen der antifreimaurerischen Hetzschriften
von Generalfeldmarschall von Ludendorff und seiner Frau
Mathilde stützen - wie auf die Verunglimpfungen der
Freimaurer durch die Propaganda im Dritten Reich.
Solange unserer heutigen Gesellschaft nicht
der „Sittliche Mensch" Vorbild ist, sondern der
„Erfolgreiche Mensch", dem alle Mittel zum persönlichen
Erfolg recht sind, solange wird in der „Öffentlichen
Meinung" Preußen nicht der Ausgangspunkt des Prinzips der
alten Rechtsstaatlichkeit mit der Anerkennung des Rechtes
des Einzelnen sein, sondern auf den Aspekt des klassischen
Militarismus reduziert bleiben.
Solange die Freimaurerei von der Gesellschaft
nicht als ein Weg zum „Sittlichen Menschen" verstanden wird,
oder mit anderen Worten, solange die Freimaurerei von der
Gesellschaft nicht als ein Weg zur Erziehung und
Selbsterziehung zu dem Menschen verstanden wird, den Gott
sich zum Bilde schuf, solange wird sie unverstanden bleiben.
Die Frage aber, ob wir Gott vertrauen oder
dem GOLDENEN KALB, das wir ERFOLG nennen, ist nur insoweit
eine gesellschaftliche Frage, als die Gesellschaft von uns
nicht nur als die bloße Summe ihrer Mitglieder begriffen
wird. Die Antwort auf diese Frage kann eine Gesellschaft nur
geben, indem jedes ihrer Mitglieder sie für sich selbst gibt
und gemäß seiner Überzeugung und seines Gewissens danach
handelt.